Bürgschaften


Eine Bürgengemeinschaft für die Freie Waldorfschule Eberswalde

Ohne Eure Unterstützung keine Waldorfschule in Eberswalde!
Werdet Teil unserer Gemeinschaft mit der Übernahme einer Bürgschaft und helft uns damit bei der Finanzierung der Waldorfschule innerhalb der dreijährigen Wartefrist, in der wir keinerlei öffentliche Mittel erhalten.

Ganz einfach hier die Bürgschaftserklärung ausdrucken: Bürgschaftserklärung (AGB der GLS Bank) und an folgende Adresse schicken:

Waldorfpädagogik Barnim e. V.
Freie Waldorfschule Eberswalde
Biesenthaler Str. 14 – 15
16227 Eberswalde

Herzlichen Dank!

Warum brauchen wir Eure Unterstützung?
Die Freie Waldorfschule Eberswalde ist ein Ort, an dem Familien, Pädagogen und Pädagoginnen, Kooperationspartner und Interessierte einen Begegnungsort entwickeln und erleben können zum gemeinsamen Lernen, Wachsen, Arbeiten und Leben. Der Schwerpunkt unserer Schule liegt auf Naturverbindung und Handlungspädagogik. In einem Schulgarten lernen die Kinder im täglichen Tun essentielle lebenspraktische Fähigkeiten. Die Schule soll ein Kulturimpuls sein der verbindend ist, verbindend unter großen und kleinen Menschen, zwischen Menschen und der Erde. Ein Weg des achtsamen Umgangs mit den jungen Menschen und ihrer natürlichen Umwelt. Ein Ort, der dazu beiträgt, dass unsere Kinder aufwachsen können in Ehrfurcht, in Liebe und in Freiheit.

Wir brauchen Menschen, die bereit sind für unsere Schule zu bürgen. Eine große Gemeinschaft an Bürgen ist eine große Unterstützung, um den Kredit von der GLS-Bank für die anfängliche Finanzierung der Schule abzusichern. Als Schule in freier Trägerschaft bekommen wir für die ersten drei Jahre keinerlei öffentliche Mittel und müssen uns in dieser Zeit über einen Kredit finanzieren. Ein Kredit bei der GLS Bank in Höhe von 360.000 € hilft uns, diese Zeit zu überbrücken. Mit dem laufenden Kredit bekommen wir von der Bank immer so viel Geld ausgezahlt, wie wir an Bürgschaftssumme vorweisen können. Ab dem vierten Schuljahr wird der Kredit über staatliche Zuschüsse und das Schulgeld zurückgezahlt.

Was ist eine Kleinbürgschaft?
Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit und überlegen Sie einmal, ob Sie für uns Bürgen können und wollen. Die sogenannten „Kleinbürgschaften“ können zwischen 500 € und 3.000 € betragen und von jedem, unabhängig von Einkommen und Vermögen, übernommen werden. Bis zu einer Höhe von 3.000 € pro Person ist die Bürgschaftserklärung schufafrei und es muss keine Selbstauskunft erteilt werden. Der Bürgschaftsbetrag muss nicht als Barvermögen vorhanden sein. Es ist auch keine Zahlung oder eine andere Bereitstellung des Betrages erforderlich.


Wie lange läuft die Bürgschaft?
Die Bürgschaft besteht bis zur vollständigen Rückzahlung des Bürgschaftsdarlehens. Bei Verschlechterung der finanziellen Situation des Bürgen ist mit Zustimmung der Bank auch ein Austausch von Bürgschaften möglich.

Was passiert bei Zahlungsverzögerungen des Schulträgers oder sonstigen Schwierigkeiten?Bei wesentlichen Zahlungsrückständen seitens des Schulträgers werden die Bürgen von der GLS Bank informiert. Erst bei nachhaltigen Problemen wird eine Versammlung aller Bürgen einberufen, um zusammen nach Lösungen zu suchen. Erst wenn alle Versuche, eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation zu erreichen, ausgeschöpft sind, werden die Bürgschaftserklärungen in Anspruch genommen und die Bürgen zur Einlösung aufgefordert. Die Bürgin bzw. der Bürge kann – einschließlich der von der GLS Bank geltend gemachten Zinsen und Kosten – maximal in Höhe des Bürgschaftsbetrags in Anspruch genommen werden. Bei erfolgter Inanspruchnahme wird die GLS Bank mit dem jeweiligen Bürgen individuelle Zahlungsvereinbarungen treffen.